Eine Wurzelbehandlung ist notwendig, um einen in seinem Inneren erkrankten Zahn zu erhalten.
Diese ist allerdings auch aufwendig und schwierig.
Der für den Arzt wie Patient hohe Behandlungsaufwand lohnt sich, weil nur dadurch der natürliche Zahn erhalten werden kann.
Die Entscheidung, ob eine Wurzelbehandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, richtet sich nach der Erhaltungswürdigkeit, der therapeutischen Bedeutung und der voraussichtlichen Erfolgsaussicht der Behandlung. Diese Voraussetzungen können wir feststellen und mit Ihnen besprechen.
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